Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für den gewerblichen Bereich – Lieferung an Kunden und Wiederverkäufer
abgeschlossen zwischen der X-Beauty Tech GmbH (im Folgenden „MT“) und dem
Unternehmen bzw. Unternehmer (im Folgenden „Kunde“).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen MT und seinen Kunden, für gegenwärtige und zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf verwiesen wird. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Entgegennahme von Lieferungen und Dienstleistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen.
2. Liefergegenstand
Der Liefergegenstand wird im jeweiligen Angebot, in der Bestellung sowie in der nach Lieferung erstellten Rechnung oder in einem Kauf- bzw. Kooperationsvertrag beschrieben.
3. Kaufverträge
Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und stellen eine Einladung an den Kunden zur Anbotserstellung dar. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
4. Preise
Es gilt jener Kaufpreis als vereinbart, der aus der aktuellen Preisliste oder entsprechenden Dokumentationen hervorgeht. Bei Kaufverträgen mit einer Lieferzeit von mehr als drei Monaten ist MT berechtigt, Preise bei Kostensteigerungen (z. B. Steuererhöhungen, Wechselkursschwankungen, Materialpreiserhöhungen) entsprechend anzupassen.
5. Zahlungsarten, Fälligkeit, Verzugsfolgen, Eigentumsvorbehalt
Lieferungen erfolgen grundsätzlich nach Vorauskasse. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, alle notwendigen und angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Zusätzlich sind 12 % Verzugszinsen p. a. zu entrichten.
MT behält das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Zahlungseingang. Erwirbt eine Leasinggesellschaft den Kaufgegenstand, tritt diese an die Stelle des Kunden. Alle Vertragsbestimmungen sind durch den Kunden an den Leasinggeber zu überbinden.
6. Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz von MT örtlich zuständige Bezirksgericht, somit das Bezirksgericht Weiz, sowohl örtlich als auch sachlich.
7. Gewerberechtliche Bedingungen
Kunden müssen je nach Land über alle erforderlichen Befähigungen, Kenntnisse oder Genehmigungen verfügen, um die erworbenen Maschinen einsetzen zu dürfen.
8. Garantie
MT gewährt eine zweijährige Garantie ab Lieferdatum. Diese deckt sämtliche Mängel, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen. Bei einem berechtigten Anspruch wird innerhalb von 72 Stunden eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatzgerät bereitgestellt.
Die Transportkosten für Versand und Rückversand trägt der Kunde. MT ist berechtigt, anstelle einer Wandlung eine Reparatur oder Nachbesserung vorzunehmen (Primat der Naturalrestitution).
9. Ausschlüsse von der Garantie
Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchsteile sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Veränderungen oder Reparaturversuche durch nicht autorisierte Personen.
10. Konventionalstrafe – Rechte und Pflichten
Der Kunde verpflichtet sich, keine Nachahmungen der Produkte oder Werbekonzepte vorzunehmen oder daran mitzuwirken. Bei Verstoß wird eine Konventionalstrafe von € 1.000.000,– fällig. Auf eine Mäßigung gemäß § 1336 ABGB wird ausdrücklich verzichtet. Werbekonzepte werden exklusiv durch MT erstellt.
11. Hinweise zu Werbeaussagen
Zu den verwendeten Werbeaussagen existieren keine anerkannten wissenschaftlichen oder klinischen Studien. Sie basieren ausschließlich auf empirischen Kundenerfahrungen. Wirtschaftliche Prognosen im B2B-Bereich gelten als unverbindlich, da der Erfolg vom unternehmerischen Handeln des Kunden abhängt.
12. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner ist – aus welchem Grund auch immer – unzulässig.
13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten wird Weiz als ausschließlich zuständiger Gerichtsstand vereinbart.