Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für den gewerblichen Bereich – Lieferung an Kunden und Wiederverkäufer
abgeschlossen zwischen der X-Beauty Tech GmbH (im Folgenden „MT“) und dem
Unternehmen bzw. Unternehmer (im Folgenden „Kunde“).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Geschäftsbeziehungen zwischen MT und seinen Kunden, für gegenwärtige und
zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Entgegennahme von
Lieferungen und Dienstleistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Liefer-
und Geschäftsbedingungen.
2. Liefergegenstand
Der Liefergegenstand wird im jeweiligen Angebot, in der Bestellung sowie in der
nach Lieferung erstellten Rechnung oder in einem Kauf- bzw. Kooperationsvertrag
beschrieben.
3. Kaufverträge
Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und stellen eine Einladung an den
Kunden zur Anbotserstellung dar. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
4. Preise
Es gilt jener Kaufpreis als vereinbart, der aus der aktuellen Preisliste oder
entsprechenden Dokumentationen hervorgeht. Bei Kaufverträgen mit einer
Lieferzeit von mehr als drei Monaten ist MT berechtigt, Preise bei
Kostensteigerungen (z. B. Steuererhöhungen, Wechselkursschwankungen,
Materialpreiserhöhungen) entsprechend anzupassen.
5. Zahlungsarten, Fälligkeit, Verzugsfolgen, Eigentumsvorbehalt
Lieferungen erfolgen grundsätzlich nach Vorauskasse. Bei Zahlungsverzug verpflichtet
sich der Kunde, alle notwendigen und angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu
ersetzen. Zusätzlich sind 12 % Verzugszinsen p. a. zu entrichten.
MT behält das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Zahlungseingang.
Erwirbt eine Leasinggesellschaft den Kaufgegenstand, tritt diese an die Stelle des
Kunden. Alle Vertragsbestimmungen sind durch den Kunden an den Leasinggeber
zu überbinden.
6. Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für
den Sitz von MT örtlich zuständige Bezirksgericht, somit das Bezirksgericht Weiz,
sowohl örtlich als auch sachlich.
7. Gewerberechtliche Bedingungen
Kunden müssen je nach Land über alle erforderlichen Befähigungen, Kenntnisse
oder Genehmigungen verfügen, um die erworbenen Maschinen einsetzen zu
dürfen.
8. Garantie
MT gewährt eine einjährige Garantie ab Lieferdatum. Diese deckt sämtliche
Mängel, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen.
Bei einem berechtigten Anspruch wird innerhalb von 72 Stunden eine Reparatur
durchgeführt oder ein Ersatzgerät bereitgestellt.
Die Transportkosten für Versand und Rückversand trägt der Kunde. MT ist
berechtigt, anstelle einer Wandlung eine Reparatur oder Nachbesserung
vorzunehmen (Primat der Naturalrestitution).
9. Ausschlüsse von der Garantie
Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchsteile sowie Schäden durch
unsachgemäße Nutzung, Veränderungen oder Reparaturversuche durch nicht
autorisierte Personen.
10. Konventionalstrafe – Rechte und Pflichten
Der Kunde verpflichtet sich, keine Nachahmungen der Produkte oder
Werbekonzepte vorzunehmen oder daran mitzuwirken. Bei Verstoß wird eine
Konventionalstrafe von € 1.000.000,– fällig. Auf eine Mäßigung gemäß § 1336 ABGB
wird ausdrücklich verzichtet. Werbekonzepte werden exklusiv durch MT erstellt.
11. Hinweise zu Werbeaussagen
Zu den verwendeten Werbeaussagen existieren keine anerkannten wissenschaftlichen
oder klinischen Studien. Sie basieren ausschließlich auf empirischen
Kundenerfahrungen. Wirtschaftliche Prognosen im B2B-Bereich gelten als
unverbindlich, da der Erfolg vom unternehmerischen Handeln des Kunden
abhängt.
12. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Zurückbehaltung von
Zahlungen durch den Vertragspartner ist – aus welchem Grund auch immer –
unzulässig.
13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten wird Weiz als ausschließlich zuständiger Gerichtsstand
vereinbart.